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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KAIS Autark Energie GmbH


1 Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen «Energieerzeugungsanlagen» (im Folgenden AGB) gelten für die KAIS Autark Energie GmbH (nachfolgend KAIS

genannt).

1.2 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über den Verkauf von Energieerzeugungsanlagen (im Folgenden als «Vertrag» bezeichnet) durch

die KAIS.

1.3 Energieerzeugungsanlagen sind Systeme zur Produktion oder Speicherung von

Energie wie z.B. Strom oder Wärme und die zum Betrieb erforderlichen Einrichtungen.

Energieerzeugungsanlagen sind beispielsweise Photovoltaikanlagen, Ladestationen

fürs Elektroauto, Solarstromspeicher, etc.

1.4 Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der KAIS ausdrücklich schriftlich oder mündlich von unserem Außendienst oder Projektleiter angenommen worden sind.


2 Zustandekommens des Vertrages

2.1 Die Darstellung des Sortiments stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages

mit dem Kunden dar. Sie ist unverbindlich.

2.2 Die Richtofferte der KAIS oder deren Vertragspartner ist grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3 An eine verbindliche Offerte ist die KAIS oder ihr Vertragspartner während der angegebenen Frist gebunden. Enthält die Offerte keine Frist, bleibt sie während 30 Tagen

verbindlich.

2.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die verbindliche Offerte innerhalb

der angegebenen Frist durch Leisten der Anzahlung annimmt und die KAIS oder deren

Vertragspartner den Auftrag schriftlich bestätigt haben. Ausschließlich die schriftliche

Auftragsbestätigung ist für Umfang, Preis und Qualitätsmerkmale der Lieferung maßgebend. Die Überwälzung von Programm- und Preisänderungen von Zulieferanten an

den Kunden bleibt jederzeit vorbehalten.

2.5 Zusätzliche Anforderungen des Kunden, die nicht in den einzelnen Angeboten enthalten sind oder nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren.


3 Leistungen der KAIS Autark Energie GmbH

3.1 Gegenstand und Inhalt der Leistungen bzw. Umfang der Arbeiten werden im

Vertrag oder dem Angebot festgelegt.

3.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind darüberhinausgehende Leistungen vom Vertragsgegenstand ausgeschlossen, insbesondere die Lieferung von Betriebsmitteln und

die Behebung von Störungen, die durch höhere Gewalt, durch Selbstverschulden des

Kunden oder durch Drittverschulden verursacht worden sind. 

3.3 Der Leistungsumfang von Produkten, die von Dritten hergestellt werden, richtet

sich nach deren Angaben.

3.4 Die KAIS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.


4 Leistungsänderungen

4.1 Die Parteien können jederzeit Änderungen der Leistungen vereinbaren.

4.2 Änderungen der Leistungen haben die Parteien schriftlich festzuhalten, entweder

durch Anpassung des schriftlichen Vertrages oder durch schriftliche Bestätigung (z.B.

mittels E-Mail) der mündlich vereinbarten Änderung.

4.3 Können sich die Parteien nicht über eine Änderung der Leistungen einigen, so läuft

der Vertrag unverändert weiter.


5 Beizug von Dritten

Die KAIS ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Die KAIS haftet für

die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten und steht für dessen

Leistungen wie für ihre eigenen ein.


6 Einsatz von Arbeitsmitteln von der KAIS Autark Energie GmbH

Der Kunde darf sämtliche von der KAIS im Rahmen eines Vertrages erhaltenen Arbeitsinstrumente (IT-Lösungen, sonstige Tools, Musterdokumente etc.) ausschließlich für

den eigenen Gebrauch verwenden. Ein Einsatz solcher Instrumente bei Dritten oder

eine Abgabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von der KAIS zulässig.


7 Liefertermine und Ausführungsfristen

Angaben über Liefer- und Ausführungstermine beruhen auf Schätzungen und sind

nicht verbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit sei ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden. Die Einhaltung von vereinbarten Liefer- und Ausführungsterminen

setzt die rechtzeitige Abklärung und Übergabe aller technischen Ausführungsunterlagen an die KAIS sowie rechtzeitige Fertigstellung der bauseitigen Vor- und Nebenarbeiten durch den Kunden voraus. Ein Termin ist auch dann eingehalten, wenn zwar

Teile fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind, der bestimmungsgemäße Betrieb

aber möglich bzw. nicht beeinträchtigt wird.


8 Montage und Inbetriebnahme

8.1 Soweit erforderlich nimmt die KAIS folgende Arbeiten vor:

a. Montage der Energieerzeugungsanlage;

b. Integration der Anlagekomponenten

c. Anpassungsarbeiten an der bestehenden Installation, jeweils nach Terminvereinbarung mit dem Kunden. Darin enthalten sind das Errichten eines Gerüsts sowie die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.

8.2 Nach abgeschlossener Montage- oder Anpassungsarbeit erfolgen die Vor-Ort-Prüfung und anschließend die Inbetriebnahme.

8.3 Die für die Montage, den Unterhalt und den Betrieb erforderliche Dokumentation

wird dem Kunden übergeben. 


9 Leistungen des Kunden

9.1 Der Kunde hat der KAIS rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Vorgaben bekannt zu geben. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten von der KAIS erschweren könnten.

9.2 Die Erbringung der Dienstleistungen setzt teilweise vorgängige Arbeiten (elektrische Installationen etc.) voraus, welche durch den Kunden sicherzustellen sind. Weiter

ist ausreichend Platz für die Montage und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage zur

Verfügung zu stellen.

9.3 Der Kunde ergreift selbständig alle nötigen Maßnahmen, um jeglichen Schaden an

bestehenden Einrichtungen sowie Terminverzögerungen zu vermeiden. Die Haftung

der KAIS für Schäden an bestehenden Einrichtungen ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

9.4 Der KAIS oder deren Vertragspartnern ist für die mit dem Kunden abgesprochenen

Dienstleistungen nach Vorankündigung, Zutritt zu den Installationen / Anlagen bzw.

den entsprechenden Räumen zu gewähren.

9.5 Gewisse Funktionen setzen eine permanente Internetverbindung voraus, welche

durch den Kunden sicherzustellen ist. Die Internetverbindung ist entweder mit LAN

oder GSM herzustellen. Am Bestimmungsort muss ausreichend WLAN vorhanden sein.

9.6 Statik: Erfahrungsgemäß verläuft die Installation von Photovoltaikanlagen aus statischer Sicht problemlos. Es ist dennoch Ihre Pflicht, sicherzustellen, dass Ihr Dachstuhl

der zusätzlichen Last der Photovoltaikmodule samt der entsprechenden Unterkonstruktion standhalten kann und (Konter-)Lattung und Sparren eine Installation des Solarstromsystems zulassen. Bei Zweifeln sollten Sie auf Ihre Kosten einen Statiker mit der

Überprüfung der Standsicherheit beauftragen.

9.7 Genehmigungen: KAIS setzt voraus, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen,

insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes,

durch Sie eingehalten werden. Wir übernehmen nicht die Kosten für die entsprechende

Prüfung oder für die eventuell erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen – beides ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages.

9.8 Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet, alle von uns angefragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.

9.9 Baufreiheit des Daches: Sie sind verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das Solarstromsystem installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten. Insbesondere sind z.B. Sat-Antennen oder andere Dachaufbauten ggf. durch Sie zu versetzen.

Für die Installation von Wechselrichter, Speicher, Kanäle, Elektro/Hardware und

Generatoranschlusskasten ist für Baufreiheit zu sorgen.

9.10 Bereithalten von Ersatzziegeln: Im Rahmen der Errichtung des Solarstromsystems,

insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage, kann es

zur Beschädigung von Ziegeln auf Ihrem Dach kommen. Sie sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersatzziegeln bereitzuhalten bzw. diese auf Anforderung von KAIS

kurzfristig zu beschaffen.

9.11 Elektrotechnische Schutzmaßnahmen: Die Herstellung der für das Solarstromsystem ggf. erforderlichen elektrotechnischen Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzerdung,

Potentialausgleich etc. gehört nicht zum Leistungsumfang von KAIS, es sei denn, aus

dem Angebot ergibt sich etwas anderes.

9.12 Erdarbeiten: KAIS ist nicht verpflichtet, die für die Installation des Solarstromsystems erforderlichen Erdarbeiten vorzunehmen; sämtliche Erdarbeiten liegen in Ihrer

Verantwortung, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.

9.13 Kaskadenschaltung: Die Umsetzung einer sog. Kaskadenschaltung ist ausgeschlossen, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.

9.14 Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gewähren uns und den von uns Beauftragten ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, in bzw. auf

welchen das Solarstromsystem zu installieren ist. Sofern Sie nicht im Zusammenhang

mit der Angebotserstellung Abweichendes mit uns vereinbart haben, müssen unsere

Montagefahrzeuge oder die unserer Beauftragten so nah wie erforderlich und zumutbar, üblicherweise bis auf 20 Meter, an den Installationsort heranfahren können.

Der Zugang zum Hausanschlussraum und Zähleranschlusskasten muss gewährleistet

sein.

Außerdem stellen Sie eigenverantwortlich sicher, dass ein für die Installation eventuell

notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Das Gerüst wird in der Regel einige Tage

vor dem geplanten Installationstermin durch ein von uns dazu beauftragtes Unternehmen aufgestellt. Arbeiten am Haus, die die Aufstellung des Gerüsts behindern, sind für

die Dauer der Installation des Solarstromsystems zu unterlassen. Wir bemühen uns, das

Gerüst unverzüglich nach erfolgter Installation des Solarstromsystems zu entfernen; im

Einzelfall kann es aber bis zu vier Wochen dauern, bis ein Abbau des Gerüstes erfolgt.

Sie verpflichten sich weiterhin, sämtliche Maßnahmen, die zur Errichtung des Solarstromsystems erforderlich sind (z.B. Bohrungen in Wänden oder Decken) zu gestatten

bzw. zu dulden. Darüber hinaus ist Ihnen bewusst, dass z.B. durch den Betrieb des

Wechselrichters Betriebsgeräusche entstehen können. Alle Maßnahmen werden so mit

Ihnen abgestimmt, dass unbillige Beeinträchtigungen vermieden werden. Sie stellen

uns am Installationsort vorhandene Flächen für Zwischenlagerung von Komponenten

und Material für den Zeitraum zwischen Anlieferung und Installation unentgeltlich zur

Verfügung. Elektrotechnische Komponenten und Material müssen durch Sie geschützt

vor jeglicher Witterung (z.B. Regen, Schnee) bei mittlerer Luftfeuchtigkeit bei Zimmertemperatur gelagert werden. Der Wechselrichter sowie der Stromspeicher werden in

der Regel „frei Verwendungsstelle“ (z.B. Technikraum oder Keller) geliefert. Sie haben

sicherzustellen, dass ungehinderter Zugang zur Verwendungsstelle besteht, insbesondere die Abmessungen der Durchgänge die Verbringung zur Verwendungsstelle zulassen und eine ausreichende Bodentragfähigkeit gegeben ist. Rechtzeitig vor Anlieferung

stellen Sie uns oder unserem Dienstleister Informationen zum Zugang zur Verwendungsstelle zur Verfügung.

9.15 Verzögerungen: Sie sind selbst verantwortlich für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für Verzögerungen aufgrund von vertragswidrigen Beschränkungen

der Installation. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in dem wir aufgrund von vertragswidrigen Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren.

Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden von

Ihnen getragen.

Die ggf. im Angebot genannten Zeiträumen, die die Lieferung, die Installation und den

Netzanschluss des Solarstromsystems betreffen, stellen lediglich Anhaltspunkte dar,

die ausschließlich der Veranschaulichung dienen. Aus dem Überschreiten dieser Fristen

können keine Ansprüche abgeleitet werden.


10 Gewährleistung für Lieferungen sowie Leistungen werkvertraglicher Natur

10.1 Gewährleistungsansprüche müssen ohne Verzug bei der KAIS, schriftlich angemeldet werden. Die KAIS hat das Recht, die Gewährleistungen zu prüfen und Schäden

selber zu beheben. Die KAIS haftet nicht für Forderungen von Drittfirmen, entgangenen Gewinn oder allfällige weiteren indirekten Schäden.

10.2 Die Gewährleistung der KAIS wird ausgeschlossen,

a. wenn der Kunde oder ein nicht von der KAIS beauftragter Dritter an der Energieerzeugungsanlage unsachgemäß Arbeiten durchgeführt hat. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder

nicht genehmigte Eingriffe und/oder Reparaturen an der Energieerzeugungsanlage

ohne ausdrückliche Absprache mit der KAIS selbst vornimmt oder durch Dritte

vornehmen lässt;

b. bei Sachmängeln an einzelnen Komponenten der Energieerzeugungsanlage, die von

Dritten hergestellt werden und für die eine separate Gewährleistung des Herstellers

besteht (Herstellergarantie). Für diese Komponenten gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen und -fristen des Herstellers gemäß der dem Produkt beiliegenden Produktinformationsblätter oder ausdrücklicher Erwähnung in der Offerte;

c. für Schäden durch Verschulden Dritter, mangelhafte Wartung oder höhere Gewalt

(Gewitter, Hagelschlag, Wind, etc.).


11 Haftungsbeschränkung und -ausschluss

11.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung von der KAIS Autark Energie

GmbH

a. beschränkt auf 100 % der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 100 % der jährlich zu bezahlender Vergütung;

b. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden

infolge von Datenverlusten (mit Ausnahme der Datenwiederbeschaffungskosten).

11.2 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als

auch für außervertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche. 

11.3 Unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für

schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für garantierte Eigenschaften, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

11.4 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der KAIS verpflichtet, dieser den

Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz

angenommen wird.

11.5 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haftung auf den Schaden,

den wir bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.

11.6 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11.7 Jeglicher in den vorstehenden Ziffern behandelter Haftungsausschluss gilt auch

für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Arbeitnehmer sowie für alle

Mitarbeiter und Arbeitnehmer von Firmen, die von uns im Zuge der Vertragserfüllung

beauftragt wurden.

Berechtigung: Sie erklären mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung verbindlich, alleiniger Eigentümer des Hauses (oder in anderer Weise zur Errichtung eines Solarstromsystems berechtigt) zu sein, auf/in dem das Solarstromsystem installiert werden soll.


12 Rücktrittsrecht bei Leistungen werkvertraglicher Natur

12.1 Der Kunde kann innerhalb von 14 Tage nach der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

12.2 Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde die bereits geleistete Arbeit zu

vergüten und die KAIS vollständig schadlos zu halten.


13 Zahlungsbedingungen

13.1 Die Rechnungsstellung erfolgt bei Beauftragung, bei Lieferungen und Inbetriebnahme der Anlage. Die KAIS ist berechtigt, Teilrechnungen zu stellen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

13.2 Bei Leistungen werkvertraglicher Natur gelten folgende Zahlungsbedingungen:

a. 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss.

b. 30% der vereinbarten Vergütung mit der Anlieferung

c. 20% der vereinbarten Vergütung bei Inbetriebnahme der Installation.

13.3 Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur

Zahlung fällig. 

13.4 Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, eigenen Ansprüchen oder

wegen von der KAIS nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch

kürzen.

13.5 Rechnungen via E-Mail: Sie sind damit einverstanden, dass Sie Rechnungen und

Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form an die von Ihnen im Rahmen der Anforderung des Angebotes angegebene E-Mail-Adresse erhalten.


14 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an Lieferungen und Leistungen werkvertraglicher Natur geht erst mit der

vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ist die KAIS berechtigt, die Lieferung zurückzufordern und die angefallenen Zusatzaufwendungen ebenfalls in Rechnung zu stellen.


15 Höhere Gewalt

Die Vertragsparteien haften dann nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn

diese auf von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist und die betroffene Vertragspartei dies unverzüglich

anzeigt und alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung unternimmt.


16 Datenschutz

16.1 Die KAIS erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung

der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

16.2 Die KAIS speichert und verarbeitet diese Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen und die Erstellung von neuen und auf diese

Leistungen bezogenen Angeboten.

16.3 Die KAIS ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die

nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.

16.4 Die KAIS sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Maßnahmen und behandeln diese vertraulich.


17 Abtretungsverbot

Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne

das Einverständnis von der KAIS an Dritte abtreten.


18 Fotografien

Sie berechtigen uns, Fotografien des Solarstromsystems zu erstellen, um die Arbeiten

im Zusammenhang mit der Errichtung des Solarstromsystems zu dokumentieren.


19 Anlagenbetrieb und Störungsmanagement

19.1 Mit dem Stichtag der Inbetriebnahme des Solarstromsystems fällt Ihnen die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers zu. Der Anlagenbetrieb und die energiewirtschaftlichen Pflichten eines Anlagenbetreibers sind nicht Gegenstand dieses

Vertrages. Wir übernehmen jedoch die Meldung des Solarstromsystems bei der Bundesnetzagentur über das PV-Meldeportal bzw. das Marktstammdatenregister.

Gegebenenfalls kann eine gesonderte Meldung des Stromspeichers erforderlich sein.

19.2 Die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur als

Anlagenbetreiber zu tätigenden Mitteilungen ist ausschließlich Ihre Aufgabe, sofern

diese nicht nach Ziffer 5 von uns übernommen wird oder Gegenteiliges ausdrücklich

schriftlich vereinbart wurde. Unsere Mitarbeiter werden Sie jedenfalls wo immer möglich und zulässig unterstützen, damit diese Prozesse für Sie so unkompliziert wie möglich vonstattengehen.

19.3 Während der ersten zwei Jahre nach seiner Inbetriebnahme überwachen wir das

Solarstromsystem aus der Ferne über eine von Ihnen zur Verfügung gestellte Internetverbindung gelegentlich, um sich abzeichnende technische Probleme frühzeitig zu erkennen (Störungsmanagement). Dazu gewähren Sie uns insbesondere den direkten

Zugang zu den Onlinedaten des bei Ihnen installierten Wechselrichters (insb. Freischaltung des Direktzugangs im Herstellerportal) und den durch den zuständigen Messstellenbetreiber erfassten Messdaten (Erzeugungs- und Verbrauchsdaten).Die gelegentliche Überwachung des Solarstromsystems durch KAIS stellt keinen Notdienst dar.


20 Rücktrittsrecht

20.1 KAIS ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn das im Angebot

enthaltene Solarstromsystem nach den Maßstäben der Ziffer 3.4 nicht verfügbar ist

• Sie trotz Fristsetzung Ihren Pflichten nach diesem Vertrag nicht nachkommen

• die Installation des Solarstromsystems wegen unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht möglich ist oder (Konter-)Lattung und

Sparren eine Installation des Solarstromsystems nicht zulassen und Sie eine auf

Ihre Kosten durchzuführende Ertüchtigung nicht unternehmen

• die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist

• die Einhaltung der vom Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der Installation des Solarstromsystems

• etwaig erforderlichen Anpassung der Kundenanlage mit unverhältnismäßigen

Kosten verbunden ist, die uns beim Vertragsschluss noch nicht bekannt sein

konnten.

20.2 Beide Vertragsparteien sind zudem zu einem Rücktritt berechtigt, wenn sich bei

einer Begehung vor Ort herausstellt, dass eine Installation des Solarstromsystems überhaupt nicht oder nicht wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geplant realisierbar ist,

bzw. wenn die Installation des Solarstromsystems unter Berücksichtigung der im

Vor-Ort-Termin neu gewonnen Erkenntnisse mit einer Kostensteigerung verbunden

wäre, die der jeweiligen Vertragspartei unter Abwägung der gegenseitigen Interessen

sowie der Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben nicht zugemutet

werden kann.

Dies kann z. B. der Fall sein, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:

• Die Dachziegel sind brüchig

• Der Dachstuhl ist morsch bzw. das Holz ist beschädigt oder der Dachstuhl ist

aus Metall

• Die vorhandene Dacheindeckung ist ungeeignet

• Zum äußeren Blitzschutz kann nicht der notwendige Trennungsabstand eingehalten werden

• Der Berührungsschutz der Hauselektrik ist nicht gegeben

• Die Schutzerdung ist unzureichend

• Es kann kein geeigneter Montageort für die zu installierenden Komponenten

gefunden werden

20.3 Der Rücktritt muss der anderen Partei gegenüber in Textform unter Angabe des

Rücktrittsgrundes erklärt werden.


21 Streitbeilegungsverfahren

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG teilzunehmen.


22 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein

oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.


23 Widerruf

23.1 Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag

zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt ab dem Tag, an dem Sie

Ihre Anzahlung geleistet hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns KAIS

Autark Energie GmbH, Berliner Damm 156, 15831 Mahlow, Deutschland,

E-Mail: g.thelen@kais-energie.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der

Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,

informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über

die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

23.2 Folgen des Widerspruchs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen

alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit

Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art

der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

uns:

KAIS Autark Energie GmbH, Berliner Damm 156, 15831 Mahlow, Deutschland,

E-Mail: g.thelen@kais-energie.de zurückzusenden oder zu übergeben.


24 Änderungen

KAIS behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. KAIS informiert den Kunden in

geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den

Kunden finanziell nachteilig, kann er mit schriftlicher Begründung die Änderungen ablehnen und den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vorzeitig

kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen und zwar für all unter diese

AGB fallenden Dienstleistungen, die der Kunde bei KAIS bezieht.

25 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem

Vertrag wird Potsdam als Gerichtsstand vereinbart.


Kais Autark Energie GmbH

Stand: 01. Januar 2023