1 Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen «Energieerzeugungsanlagen» (im Folgenden AGB) gelten für die KAIS Autark Energie GmbH (nachfolgend KAIS
genannt).
1.2 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über den Verkauf von Energieerzeugungsanlagen (im Folgenden als «Vertrag» bezeichnet) durch
die KAIS.
1.3 Energieerzeugungsanlagen sind Systeme zur Produktion oder Speicherung von
Energie wie z.B. Strom oder Wärme und die zum Betrieb erforderlichen Einrichtungen.
Energieerzeugungsanlagen sind beispielsweise Photovoltaikanlagen, Ladestationen
fürs Elektroauto, Solarstromspeicher, etc.
1.4 Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der KAIS ausdrücklich schriftlich oder mündlich von unserem Außendienst oder Projektleiter angenommen worden sind.
2 Zustandekommens des Vertrages
2.1 Die Darstellung des Sortiments stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages
mit dem Kunden dar. Sie ist unverbindlich.
2.2 Die Richtofferte der KAIS oder deren Vertragspartner ist grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 An eine verbindliche Offerte ist die KAIS oder ihr Vertragspartner während der angegebenen Frist gebunden. Enthält die Offerte keine Frist, bleibt sie während 30 Tagen
verbindlich.
2.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die verbindliche Offerte innerhalb
der angegebenen Frist durch Leisten der Anzahlung annimmt und die KAIS oder deren
Vertragspartner den Auftrag schriftlich bestätigt haben. Ausschließlich die schriftliche
Auftragsbestätigung ist für Umfang, Preis und Qualitätsmerkmale der Lieferung maßgebend. Die Überwälzung von Programm- und Preisänderungen von Zulieferanten an
den Kunden bleibt jederzeit vorbehalten.
2.5 Zusätzliche Anforderungen des Kunden, die nicht in den einzelnen Angeboten enthalten sind oder nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren.
3 Leistungen der KAIS Autark Energie GmbH
3.1 Gegenstand und Inhalt der Leistungen bzw. Umfang der Arbeiten werden im
Vertrag oder dem Angebot festgelegt.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind darüberhinausgehende Leistungen vom Vertragsgegenstand ausgeschlossen, insbesondere die Lieferung von Betriebsmitteln und
die Behebung von Störungen, die durch höhere Gewalt, durch Selbstverschulden des
Kunden oder durch Drittverschulden verursacht worden sind.
3.3 Der Leistungsumfang von Produkten, die von Dritten hergestellt werden, richtet
sich nach deren Angaben.
3.4 Die KAIS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4 Leistungsänderungen
4.1 Die Parteien können jederzeit Änderungen der Leistungen vereinbaren.
4.2 Änderungen der Leistungen haben die Parteien schriftlich festzuhalten, entweder
durch Anpassung des schriftlichen Vertrages oder durch schriftliche Bestätigung (z.B.
mittels E-Mail) der mündlich vereinbarten Änderung.
4.3 Können sich die Parteien nicht über eine Änderung der Leistungen einigen, so läuft
der Vertrag unverändert weiter.
5 Beizug von Dritten
Die KAIS ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Die KAIS haftet für
die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten und steht für dessen
Leistungen wie für ihre eigenen ein.
6 Einsatz von Arbeitsmitteln von der KAIS Autark Energie GmbH
Der Kunde darf sämtliche von der KAIS im Rahmen eines Vertrages erhaltenen Arbeitsinstrumente (IT-Lösungen, sonstige Tools, Musterdokumente etc.) ausschließlich für
den eigenen Gebrauch verwenden. Ein Einsatz solcher Instrumente bei Dritten oder
eine Abgabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von der KAIS zulässig.
7 Liefertermine und Ausführungsfristen
Angaben über Liefer- und Ausführungstermine beruhen auf Schätzungen und sind
nicht verbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit sei ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden. Die Einhaltung von vereinbarten Liefer- und Ausführungsterminen
setzt die rechtzeitige Abklärung und Übergabe aller technischen Ausführungsunterlagen an die KAIS sowie rechtzeitige Fertigstellung der bauseitigen Vor- und Nebenarbeiten durch den Kunden voraus. Ein Termin ist auch dann eingehalten, wenn zwar
Teile fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind, der bestimmungsgemäße Betrieb
aber möglich bzw. nicht beeinträchtigt wird.
8 Montage und Inbetriebnahme
8.1 Soweit erforderlich nimmt die KAIS folgende Arbeiten vor:
a. Montage der Energieerzeugungsanlage;
b. Integration der Anlagekomponenten
c. Anpassungsarbeiten an der bestehenden Installation, jeweils nach Terminvereinbarung mit dem Kunden. Darin enthalten sind das Errichten eines Gerüsts sowie die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
8.2 Nach abgeschlossener Montage- oder Anpassungsarbeit erfolgen die Vor-Ort-Prüfung und anschließend die Inbetriebnahme.
8.3 Die für die Montage, den Unterhalt und den Betrieb erforderliche Dokumentation
wird dem Kunden übergeben.
9 Leistungen des Kunden
9.1 Der Kunde hat der KAIS rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Vorgaben bekannt zu geben. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten von der KAIS erschweren könnten.
9.2 Die Erbringung der Dienstleistungen setzt teilweise vorgängige Arbeiten (elektrische Installationen etc.) voraus, welche durch den Kunden sicherzustellen sind. Weiter
ist ausreichend Platz für die Montage und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage zur
Verfügung zu stellen.
9.3 Der Kunde ergreift selbständig alle nötigen Maßnahmen, um jeglichen Schaden an
bestehenden Einrichtungen sowie Terminverzögerungen zu vermeiden. Die Haftung
der KAIS für Schäden an bestehenden Einrichtungen ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
9.4 Der KAIS oder deren Vertragspartnern ist für die mit dem Kunden abgesprochenen
Dienstleistungen nach Vorankündigung, Zutritt zu den Installationen / Anlagen bzw.
den entsprechenden Räumen zu gewähren.
9.5 Gewisse Funktionen setzen eine permanente Internetverbindung voraus, welche
durch den Kunden sicherzustellen ist. Die Internetverbindung ist entweder mit LAN
oder GSM herzustellen. Am Bestimmungsort muss ausreichend WLAN vorhanden sein.
9.6 Statik: Erfahrungsgemäß verläuft die Installation von Photovoltaikanlagen aus statischer Sicht problemlos. Es ist dennoch Ihre Pflicht, sicherzustellen, dass Ihr Dachstuhl
der zusätzlichen Last der Photovoltaikmodule samt der entsprechenden Unterkonstruktion standhalten kann und (Konter-)Lattung und Sparren eine Installation des Solarstromsystems zulassen. Bei Zweifeln sollten Sie auf Ihre Kosten einen Statiker mit der
Überprüfung der Standsicherheit beauftragen.
9.7 Genehmigungen: KAIS setzt voraus, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen,
insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes,
durch Sie eingehalten werden. Wir übernehmen nicht die Kosten für die entsprechende
Prüfung oder für die eventuell erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen – beides ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages.
9.8 Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet, alle von uns angefragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.
9.9 Baufreiheit des Daches: Sie sind verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das Solarstromsystem installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten. Insbesondere sind z.B. Sat-Antennen oder andere Dachaufbauten ggf. durch Sie zu versetzen.
Für die Installation von Wechselrichter, Speicher, Kanäle, Elektro/Hardware und
Generatoranschlusskasten ist für Baufreiheit zu sorgen.
9.10 Bereithalten von Ersatzziegeln: Im Rahmen der Errichtung des Solarstromsystems,
insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage, kann es
zur Beschädigung von Ziegeln auf Ihrem Dach kommen. Sie sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersatzziegeln bereitzuhalten bzw. diese auf Anforderung von KAIS
kurzfristig zu beschaffen.
9.11 Elektrotechnische Schutzmaßnahmen: Die Herstellung der für das Solarstromsystem ggf. erforderlichen elektrotechnischen Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzerdung,
Potentialausgleich etc. gehört nicht zum Leistungsumfang von KAIS, es sei denn, aus
dem Angebot ergibt sich etwas anderes.
9.12 Erdarbeiten: KAIS ist nicht verpflichtet, die für die Installation des Solarstromsystems erforderlichen Erdarbeiten vorzunehmen; sämtliche Erdarbeiten liegen in Ihrer
Verantwortung, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.
9.13 Kaskadenschaltung: Die Umsetzung einer sog. Kaskadenschaltung ist ausgeschlossen, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.
9.14 Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gewähren uns und den von uns Beauftragten ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, in bzw. auf
welchen das Solarstromsystem zu installieren ist. Sofern Sie nicht im Zusammenhang
mit der Angebotserstellung Abweichendes mit uns vereinbart haben, müssen unsere
Montagefahrzeuge oder die unserer Beauftragten so nah wie erforderlich und zumutbar, üblicherweise bis auf 20 Meter, an den Installationsort heranfahren können.
Der Zugang zum Hausanschlussraum und Zähleranschlusskasten muss gewährleistet
sein.
Außerdem stellen Sie eigenverantwortlich sicher, dass ein für die Installation eventuell
notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Das Gerüst wird in der Regel einige Tage
vor dem geplanten Installationstermin durch ein von uns dazu beauftragtes Unternehmen aufgestellt. Arbeiten am Haus, die die Aufstellung des Gerüsts behindern, sind für
die Dauer der Installation des Solarstromsystems zu unterlassen. Wir bemühen uns, das
Gerüst unverzüglich nach erfolgter Installation des Solarstromsystems zu entfernen; im
Einzelfall kann es aber bis zu vier Wochen dauern, bis ein Abbau des Gerüstes erfolgt.
Sie verpflichten sich weiterhin, sämtliche Maßnahmen, die zur Errichtung des Solarstromsystems erforderlich sind (z.B. Bohrungen in Wänden oder Decken) zu gestatten
bzw. zu dulden. Darüber hinaus ist Ihnen bewusst, dass z.B. durch den Betrieb des
Wechselrichters Betriebsgeräusche entstehen können. Alle Maßnahmen werden so mit
Ihnen abgestimmt, dass unbillige Beeinträchtigungen vermieden werden. Sie stellen
uns am Installationsort vorhandene Flächen für Zwischenlagerung von Komponenten
und Material für den Zeitraum zwischen Anlieferung und Installation unentgeltlich zur
Verfügung. Elektrotechnische Komponenten und Material müssen durch Sie geschützt
vor jeglicher Witterung (z.B. Regen, Schnee) bei mittlerer Luftfeuchtigkeit bei Zimmertemperatur gelagert werden. Der Wechselrichter sowie der Stromspeicher werden in
der Regel „frei Verwendungsstelle“ (z.B. Technikraum oder Keller) geliefert. Sie haben
sicherzustellen, dass ungehinderter Zugang zur Verwendungsstelle besteht, insbesondere die Abmessungen der Durchgänge die Verbringung zur Verwendungsstelle zulassen und eine ausreichende Bodentragfähigkeit gegeben ist. Rechtzeitig vor Anlieferung
stellen Sie uns oder unserem Dienstleister Informationen zum Zugang zur Verwendungsstelle zur Verfügung.
9.15 Verzögerungen: Sie sind selbst verantwortlich für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für Verzögerungen aufgrund von vertragswidrigen Beschränkungen
der Installation. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in dem wir aufgrund von vertragswidrigen Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren.
Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden von
Ihnen getragen.
Die ggf. im Angebot genannten Zeiträumen, die die Lieferung, die Installation und den
Netzanschluss des Solarstromsystems betreffen, stellen lediglich Anhaltspunkte dar,
die ausschließlich der Veranschaulichung dienen. Aus dem Überschreiten dieser Fristen
können keine Ansprüche abgeleitet werden.
10 Gewährleistung für Lieferungen sowie Leistungen werkvertraglicher Natur
10.1 Gewährleistungsansprüche müssen ohne Verzug bei der KAIS, schriftlich angemeldet werden. Die KAIS hat das Recht, die Gewährleistungen zu prüfen und Schäden
selber zu beheben. Die KAIS haftet nicht für Forderungen von Drittfirmen, entgangenen Gewinn oder allfällige weiteren indirekten Schäden.
10.2 Die Gewährleistung der KAIS wird ausgeschlossen,
a. wenn der Kunde oder ein nicht von der KAIS beauftragter Dritter an der Energieerzeugungsanlage unsachgemäß Arbeiten durchgeführt hat. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder
nicht genehmigte Eingriffe und/oder Reparaturen an der Energieerzeugungsanlage
ohne ausdrückliche Absprache mit der KAIS selbst vornimmt oder durch Dritte
vornehmen lässt;
b. bei Sachmängeln an einzelnen Komponenten der Energieerzeugungsanlage, die von
Dritten hergestellt werden und für die eine separate Gewährleistung des Herstellers
besteht (Herstellergarantie). Für diese Komponenten gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen und -fristen des Herstellers gemäß der dem Produkt beiliegenden Produktinformationsblätter oder ausdrücklicher Erwähnung in der Offerte;
c. für Schäden durch Verschulden Dritter, mangelhafte Wartung oder höhere Gewalt
(Gewitter, Hagelschlag, Wind, etc.).
11 Haftungsbeschränkung und -ausschluss
11.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung von der KAIS Autark Energie
GmbH
a. beschränkt auf 100 % der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 100 % der jährlich zu bezahlender Vergütung;
b. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden
infolge von Datenverlusten (mit Ausnahme der Datenwiederbeschaffungskosten).
11.2 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als
auch für außervertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
11.3 Unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für
schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für garantierte Eigenschaften, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
11.4 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der KAIS verpflichtet, dieser den
Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz
angenommen wird.
11.5 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haftung auf den Schaden,
den wir bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.
11.6 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11.7 Jeglicher in den vorstehenden Ziffern behandelter Haftungsausschluss gilt auch
für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Arbeitnehmer sowie für alle
Mitarbeiter und Arbeitnehmer von Firmen, die von uns im Zuge der Vertragserfüllung
beauftragt wurden.
Berechtigung: Sie erklären mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung verbindlich, alleiniger Eigentümer des Hauses (oder in anderer Weise zur Errichtung eines Solarstromsystems berechtigt) zu sein, auf/in dem das Solarstromsystem installiert werden soll.
12 Rücktrittsrecht bei Leistungen werkvertraglicher Natur
12.1 Der Kunde kann innerhalb von 14 Tage nach der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
12.2 Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde die bereits geleistete Arbeit zu
vergüten und die KAIS vollständig schadlos zu halten.
13 Zahlungsbedingungen
13.1 Die Rechnungsstellung erfolgt bei Beauftragung, bei Lieferungen und Inbetriebnahme der Anlage. Die KAIS ist berechtigt, Teilrechnungen zu stellen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
13.2 Bei Leistungen werkvertraglicher Natur gelten folgende Zahlungsbedingungen:
a. 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss.
b. 30% der vereinbarten Vergütung mit der Anlieferung
c. 20% der vereinbarten Vergütung bei Inbetriebnahme der Installation.
13.3 Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig.
13.4 Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, eigenen Ansprüchen oder
wegen von der KAIS nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch
kürzen.
13.5 Rechnungen via E-Mail: Sie sind damit einverstanden, dass Sie Rechnungen und
Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form an die von Ihnen im Rahmen der Anforderung des Angebotes angegebene E-Mail-Adresse erhalten.
14 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Lieferungen und Leistungen werkvertraglicher Natur geht erst mit der
vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ist die KAIS berechtigt, die Lieferung zurückzufordern und die angefallenen Zusatzaufwendungen ebenfalls in Rechnung zu stellen.
15 Höhere Gewalt
Die Vertragsparteien haften dann nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn
diese auf von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist und die betroffene Vertragspartei dies unverzüglich
anzeigt und alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung unternimmt.
16 Datenschutz
16.1 Die KAIS erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung
der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.
16.2 Die KAIS speichert und verarbeitet diese Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen und die Erstellung von neuen und auf diese
Leistungen bezogenen Angeboten.
16.3 Die KAIS ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die
nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.
16.4 Die KAIS sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Maßnahmen und behandeln diese vertraulich.
17 Abtretungsverbot
Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne
das Einverständnis von der KAIS an Dritte abtreten.
18 Fotografien
Sie berechtigen uns, Fotografien des Solarstromsystems zu erstellen, um die Arbeiten
im Zusammenhang mit der Errichtung des Solarstromsystems zu dokumentieren.
19 Anlagenbetrieb und Störungsmanagement
19.1 Mit dem Stichtag der Inbetriebnahme des Solarstromsystems fällt Ihnen die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers zu. Der Anlagenbetrieb und die energiewirtschaftlichen Pflichten eines Anlagenbetreibers sind nicht Gegenstand dieses
Vertrages. Wir übernehmen jedoch die Meldung des Solarstromsystems bei der Bundesnetzagentur über das PV-Meldeportal bzw. das Marktstammdatenregister.
Gegebenenfalls kann eine gesonderte Meldung des Stromspeichers erforderlich sein.
19.2 Die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur als
Anlagenbetreiber zu tätigenden Mitteilungen ist ausschließlich Ihre Aufgabe, sofern
diese nicht nach Ziffer 5 von uns übernommen wird oder Gegenteiliges ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde. Unsere Mitarbeiter werden Sie jedenfalls wo immer möglich und zulässig unterstützen, damit diese Prozesse für Sie so unkompliziert wie möglich vonstattengehen.
19.3 Während der ersten zwei Jahre nach seiner Inbetriebnahme überwachen wir das
Solarstromsystem aus der Ferne über eine von Ihnen zur Verfügung gestellte Internetverbindung gelegentlich, um sich abzeichnende technische Probleme frühzeitig zu erkennen (Störungsmanagement). Dazu gewähren Sie uns insbesondere den direkten
Zugang zu den Onlinedaten des bei Ihnen installierten Wechselrichters (insb. Freischaltung des Direktzugangs im Herstellerportal) und den durch den zuständigen Messstellenbetreiber erfassten Messdaten (Erzeugungs- und Verbrauchsdaten).Die gelegentliche Überwachung des Solarstromsystems durch KAIS stellt keinen Notdienst dar.
20 Rücktrittsrecht
20.1 KAIS ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn das im Angebot
enthaltene Solarstromsystem nach den Maßstäben der Ziffer 3.4 nicht verfügbar ist
• Sie trotz Fristsetzung Ihren Pflichten nach diesem Vertrag nicht nachkommen
• die Installation des Solarstromsystems wegen unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht möglich ist oder (Konter-)Lattung und
Sparren eine Installation des Solarstromsystems nicht zulassen und Sie eine auf
Ihre Kosten durchzuführende Ertüchtigung nicht unternehmen
• die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist
• die Einhaltung der vom Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der Installation des Solarstromsystems
• etwaig erforderlichen Anpassung der Kundenanlage mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden ist, die uns beim Vertragsschluss noch nicht bekannt sein
konnten.
20.2 Beide Vertragsparteien sind zudem zu einem Rücktritt berechtigt, wenn sich bei
einer Begehung vor Ort herausstellt, dass eine Installation des Solarstromsystems überhaupt nicht oder nicht wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geplant realisierbar ist,
bzw. wenn die Installation des Solarstromsystems unter Berücksichtigung der im
Vor-Ort-Termin neu gewonnen Erkenntnisse mit einer Kostensteigerung verbunden
wäre, die der jeweiligen Vertragspartei unter Abwägung der gegenseitigen Interessen
sowie der Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben nicht zugemutet
werden kann.
Dies kann z. B. der Fall sein, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:
• Die Dachziegel sind brüchig
• Der Dachstuhl ist morsch bzw. das Holz ist beschädigt oder der Dachstuhl ist
aus Metall
• Die vorhandene Dacheindeckung ist ungeeignet
• Zum äußeren Blitzschutz kann nicht der notwendige Trennungsabstand eingehalten werden
• Der Berührungsschutz der Hauselektrik ist nicht gegeben
• Die Schutzerdung ist unzureichend
• Es kann kein geeigneter Montageort für die zu installierenden Komponenten
gefunden werden
20.3 Der Rücktritt muss der anderen Partei gegenüber in Textform unter Angabe des
Rücktrittsgrundes erklärt werden.
21 Streitbeilegungsverfahren
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG teilzunehmen.
22 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
23 Widerruf
23.1 Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt ab dem Tag, an dem Sie
Ihre Anzahlung geleistet hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns KAIS
Autark Energie GmbH, Berliner Damm 156, 15831 Mahlow, Deutschland,
E-Mail: g.thelen@kais-energie.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der
Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
23.2 Folgen des Widerspruchs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen
alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art
der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
uns:
KAIS Autark Energie GmbH, Berliner Damm 156, 15831 Mahlow, Deutschland,
E-Mail: g.thelen@kais-energie.de zurückzusenden oder zu übergeben.
24 Änderungen
KAIS behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. KAIS informiert den Kunden in
geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den
Kunden finanziell nachteilig, kann er mit schriftlicher Begründung die Änderungen ablehnen und den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vorzeitig
kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen und zwar für all unter diese
AGB fallenden Dienstleistungen, die der Kunde bei KAIS bezieht.
25 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem
Vertrag wird Potsdam als Gerichtsstand vereinbart.
Kais Autark Energie GmbH
Stand: 01. Januar 2023